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FAQ

Muss ich zum Ohrenarzt?

Ja, sofern Sie noch kein Hörsystem besitzen, brauchen Sie eine Verordnung vom Ohrenarzt. Außerdem ist es ratsam, die medizinischen Gegebenheiten abklären zu lassen.

Was zahlen die Krankenkassen?

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung ca. 700,- € pro Hörsystem/Seite.

Wie lange dauert eine Anpassung von Hörsystemen?

Eine Anpassung dauert ab dem ersten Termin in der Regel zwischen vier und zwölf Wochen.

Demenz durch Hörverlust?

Laut einer Studie der John Hopkins Universität in Baltimore, USA, besteht ein Zusammenhang zwischen einem Hörverlust und Demenzerkrankungen. Das Risiko an einer Demenz zu erkranken steigt mit dem Grad des Hörverlustes proportional an. So erhöht sich das Risiko bei einem leichten Hörverlust von bis zu 40 dB (wird selten als Hörminderung wahrgenommen) um das zweifache. Bei einem mittleren Hörverlust zwischen 40 und 60 dB hat sich das Risiko bereits verdreifacht. Und bei einer Hörminderung die größer als 60 dB ist, verfünffacht sich das Risiko an einer Demenz zu erkranken. Dies liegt in erster Linie daran, dass die betroffenen Personen durch einen Hörverlust eine schleichende soziale Isolation erfahren.

Was kostet ein Hörsystem?

Die Kosten für ein Hörsystem sind ganz individuell und variieren zwischen 10,- gesetzliche Zuzahlung und 2.500,- € Eigenleistung.

Was zahlen die Krankenkassen?

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung ca. 700,- € pro Hörsystem/Seite.

Muss ich zum Ohrenarzt?

Ja, sofern Sie noch kein Hörsystem besitzen, brauchen Sie eine Verordnung vom Ohrenarzt. Außerdem ist es ratsam, die medizinischen Gegebenheiten abklären zu lassen.

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